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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Capla Hockey Academy

  1. Teilnahmebestätigung / Annullierung der Veranstaltung
    1. Ein Anspruch auf Teilnahme am Kurs besteht nur, wenn die Kursgebühr rechtzeitig bezahlt wurde und die Anmeldung von der Academy schriftlich bestätigt wurde. Mit Eingang der Kursgebühr auf dem Konto der Capla Hockey Academy ist die Teilnahme verbindlich.
    2. Soweit nicht anders vereinbart, können an Veranstaltungen der Capla Hockey Academy Kinder und Jugendliche von Vollendung des 6. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres teilnehmen.
    3. Die Mindestanzahl der Teilnehmer pro Veranstaltung beträgt 20. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen der Capla Hockey Academy.
    4. Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnahmezahl hat die Capla Hockey Academy das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall vergütet sie binnen 14 Tagen den bereits einbezahlten Teilnahmebeitrag zurück. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat eine etwaige Annullierung der Veranstaltung bis spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen. Eventuell anfallende Stornierungskosten für An- und Abfahrt, Übernachtungskosten und andere dem Teilnehmer wegen der Annullierung entstandene Kosten trägt der Teilnehmer. Die Capla Hockey Academy empfiehlt vorsorglich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  2. An- und Abreise
    Für die An- und Abreise sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Kosten für die An- und Abreise sowie die vom Teilnehmer gebuchte Übernachtung sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird von den Teilnehmern erwartet rechtzeitig zum Kursbeginn anwesend zu sein.

  3. Ausrüstung
    Folgende Ausrüstung ist mitzubringen:
    • Komplette Ausrüstung nach den Vorschriften der Nachwuchsspielordnung
    • Versichertenkarte bzw. Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenkasse
    • Praktische Kleidung, auch für schlechtes Wetter sowie Waschzeug, Handtücher, Badehose und Badeschlappen
    • Unterwäsche für zweimaliges Eis- und Trockentraining, Trainingsanzug, Turnschuhe für innen und außen (helle Sohle)
    • Sprungseil, Schreibzeug, Notizheft, Trinkflasche und / oder Trinkbecher aus Kunststoff
  4. Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung
    1. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin- und Rückweg durch die Capla Hockey Academy kranken-, haftpflicht- oder unfallversichert.
    2. Die Teilnehmer müssen – ggfs. über ihre/n Erziehungsberechtigten – kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.
    3. Der / die Erziehungsberechtigte(n) bestätigen mit der Anmeldung, dass aus körperlicher und medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme an der Veranstaltung bestehen. Sollte der / die Teilnehmer/in aus körperlichen oder medizinischen Gründen nicht in der Lage sein, bestimmte Übungen durchzuführen, so sind diese unbedingt vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen.
    4. Die Teilnehmer müssen ausreichend krankenversichert sein und eine Auslandskrankenversicherung haben, sofern ihr (oder der Erziehungsberechtigten) Hauptwohnsitz nicht in dem Veranstaltungsland ist. Die Teilnahme an Kursen der Capla Hockey Academy erfolgt auf eigene Gefahr.

  5. Rücktritts-, Krankheits- und Verletzungsfall
    1. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
    2. Mit der schriftlichen Bestätigung des Rücktritts verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen
    3. Bei Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 75%,
      bei Absage bis 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 50%,
      bei Absage ab 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 15%, der Teilnahmegebühr.
    4. Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes des Teilnehmers und der damit verbundenen Höhe der Rückzahlung, berechnet die Capla Hockey Academy eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75.
    5. Kann der angemeldete Teilnehmer nicht teilnehmen, so ist die Teilnahme eines Stellvertreters, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Capla Hockey Academy, bei gleichem Alter und gleicher Spielposition möglich.
    6. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage hat die Capla Hockey Academy einen Anspruch auf die gesamte Teilnahmegebühr.
    7. Erfolgt der Rücktritt wegen Krankheit oder Verletzung des Teilnehmers erhöht sich der Rückzahlungsbetrag, bei Nachweis durch ein ärztliches Attest, um 10%.
    8. Den Teilnehmern wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

  6. Haftungsbegrenzung
    1. Jegliche Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen, der während eines Kursablaufes für die Capla Hockey Academy unter Vertrag stehenden Trainer und Betreuer. Für Personen, die freiwillig und ohne vertragliche Verpflichtung und ohne ausdrückliche Anweisung der Capla Hockey Academy tätig werden übernimmt die Capla Hockey Academy keine Haftung.
    2. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
    3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt und Verletzungen und Unfälle bei der Sportausübung, auch bei Beachtung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Die Capla Hockey Academy erwartet, dass die Teilnehmer ausreichend physisch und psychisch vorbereitet sind. Die Capla Hockey Academy übernimmt keinerlei von Haftung für den Verlust und / oder Beschädigung von Geld, Wertsachen und sonstiger vom Teilnehmer mitgebrachten Gegenständen.
    4. Die Teilnehmer müssen ausreichend kranken- und unfall- und haftpflichtversichert sein. Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Versicherungen am jeweiligen Veranstaltungsort / Veranstaltungsland gültig sind. Die Teilnahme an Kursen der Capla Hockey Academy erfolgt auf eigene Gefahr

  7. Recht am eigenen Bild / gesprochenen Wort
    Die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten willigen der Anfertigung, Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung des Bildnisses sowie in die Aufnahme, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung des gesprochenen Wortes der Teilnehmer für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, die durch die Capla Hockey Academy und von ihm beauftragte Dritte im Rahmen der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere für die Homepage und Facebook Seite der Capla Hockey Academy. Die Teilnehmer und ihre Erziehungsberechtigten verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der o.g. Verwertung des Bildnisses und des gesprochenen Wortes der Teilnehmer. Die Erziehungsberechtigten können ihre Einwilligung jederzeit über die genannten Kommunikationsdaten ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  8. Ausschluss
    Die Capla Hockey Academy behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insbesondere bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, Doping, bei strafbarem Verhalten, bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln sowie bei grob ungebührlichem oder unsportlichem Verhalten), mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen.

  9. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

  10. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht. Im Falle eines Streites gilt immer die deutsche Fassung der AGB.